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Gutschein für einen neuen Erdenbürger

Storchenbild

Für einen neuen Erdenbürger gibt es für Stadtwerke-Kunden einen Gutschein für Strom aus Wasserkraft im Wert von 15 €. Einzulösen im Service-Center Stadtwerke, Fürst-Wilhelm-Str.15, 72488 Sigmaringen.

Wasserqualität

Wasser ist das wohl meist geprüfte und meist kontrollierte Lebensmittel.
Wir stehen mit unserer Arbeit für die Reinheit und Bekömmlichkeit unseres Trinkwassers voll ein. Genießen Sie es, dass unser Wasser einfach gut schmeckt und viele wichtige Mineralien wie Calcium und Magnesium enthält. Dabei müssen sie keinerlei Bedenken haben, was Inhaltsstoffe und Wasserwerte betrifft - unsere Technik und regelmäßige Prüfungen in unabhängigen Labors sorgen für eine kontinuierliche Überwachung.
Alle Daten werden veröffentlicht, so ist es in der Trinkwasserverordnung festgelegt, so wollen es vor allem auch wir als Stadtwerke Sigmaringen.

Die Versorgungsgebiete

Die Kernstadt Sigmaringen, Unter- und Oberschmeien sowie die Hochzone Laiz (zwischen der Winterlinger Straße und der Eisele-Siedlungsstraße) werden aus dem Brunnen Oberrieder versorgt.

Der Ortsteil Laiz unterhalb der Eisele-Siedlungsstraße (Niederzone Laiz) wird aus der Wendelinusquelle gespeist, der Ortsteil Jungnau hat eine eigene Wasserfassung, den Brunnen Ghaiberg.

Der Ortsteil Gutenstein wird durch den Zweckverband Wasserversorgung Heuberg rechts der Donau beliefert.

Eine detaillierte Beschreibung des Trinkwasser-Versorgungssystems finden Sie hier:

Trinkwasseranalysen

Das Institut Prof.Dr. Jäger aus Tübingen erstellt für die Stadtwerke Sigmaringen die laut Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Analysen.

Angaben zur Wasserhärte

Versorgungsbereich  Gesamthärte
(°dH) 
Gesamthärte
mmol/l 
Härtebereich 
Sigmaringen  18,2  3,2  hart (3) 
Laiz  14,3  2,5  mittel (2) 
Jungnau  18,2  3,2  hart (3) 
Gutenstein  19,3  3,4  hart (3) 

Weitere Analysenwerte
Wählen Sie im unten stehenden Feld die Straße aus, in der Sie wohnen und klicken Sie auf "Weiter". Der Prüfbericht wird dann im PDF-Format in einem neuen Fenster geöffnet.

Informationen

Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001)

Seit 1. Januar 2003 gilt eine neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001). Sie betrifft Wasserversorger, Hausbesitzer, öffentliche Einrichtungen und Hotels und Gaststätten.
Die TrinkwV 2001 setzt eine EU-Richtlinie in nationales Recht um und regelt die Verantwortlichkeiten für die Wassergüte und für Notfallmaßnahmen eindeutiger als bisher. Ziel der Verordnung ist es, den in Deutschland durchgesetzten hohen Gütestandard für Wasser zu halten. Die Wasserversorger sind - wie bisher auch - für die Trinkwasserqualität bis zur Übergabestelle an den Abnehmer verantwortlich.

Informationspflicht

Hauseigentümer haben ihre Mieter nach der neuen TrinkwV genau über die Trinkwasserbeschaffenheit zu informieren und über Veränderungen, die sie am Trinkwasser vornehmen, zum Beispiel durch Wasserenthärtungsanlagen oder Korrosionsschutz. Neu ist auch, dass Hauseigentümer verpflichtet sind, Regenwasseranlagen - alte und neue - dem Landratsamt/Gesundheitsamt als zuständiger Behörde zu melden.

Kontrollpflicht

Die Gesundheitsämter müssen die Hausinstallationen aller Gebäude, die Wasser für die Öffentlichkeit bereit stellen, (z. B. Gaststätten, Hotels, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser) stichprobenartig kontrollieren. Das amtliche Meldeformular nach § 13 Absatz 2 der Trinkwasserverordnung haben wir im PDF-Format für Sie vorbereitet.

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