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Die Kündigungsfrist bei Ihrem derzeitigen Stromversorger beträgt in der Regel 4 Wochen zum Monatsende.
Im Grunde genommen gar nichts.
Sie schliessen mit uns einen Stromliefervertrag ab, alles weitere, wie z. B. die Kündigung bei Ihrem bisherigen Stromversorger übernehmen wir.
Eine Bearbeitungsgebühr fällt nicht an.
Nein. Der Stromzähler bleibt dergleiche, er ist Eigentum Ihres bisherigen Stromversorgers und wird auch von diesem weiterhin abgelesen. Die hierfür anfallenden Kosten, sowie die Durchleitungsgebühr sind in Ihrem Stromtarif bereits enthalten.
Nach wie vor Ihr bisheriger Netzbetreiber. Er ist Eigentümer des Versorgungsnetzes und somit auch für den technischen Unterhalt zuständig.
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