Aktuelle Energiekrise - die Stadtwerke informieren
Alarmstufe gilt - Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet
Am 23. Juni rief der Minister für Wirtschaft und Energie Robert Habeck die zweite Stufe des Notfallplans Gas aus. Die seit dem genannten Tag geltende Alarmstufe tritt an Stelle der vormals gültigen Frühwarnstufe.
Diese Maßnahmen zogen einige Reaktionen nach sich. Damit Sie diese einordnen können, haben wir Ihnen nachfolgend die wichtigsten Fragen beantwortet.
Allgemeine Informationen zur Energiekrise
Ist die Gasversorgung gesichert?
Die Versorgungssicherheit ist weiterhin gewährleistet. Die Lage ist angespannt und eine weitere Verschlechterung der Situation kann nicht ausgeschlossen werden. Die Gasversorgung in Deutschland ist im Moment aber stabil. Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist derzeit weiter gewährleistet.
Ausrufung Alarmstufe: Wieso & was bedeutet dies für mich als Kunde bzw. Bürger?
Grund für die Ausrufung der Alarmstufe ist die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preiseniveau am Gasmarkt. Die Gaslieferungen über Nord Stream 1 wurden in der Vergangenheit auf 20 bzw. 40 Prozent gedrosselt. Des Weiteren hatte Russland teilweise die Lieferung ausgesetzt. Die Gaslieferung durch Nord Stream 1 wurde nach der letzten Reparaturunterbrechung am 02.09.2022 komplett eingestellt.
Die Ereignisse, bei welchen Lecks an den Pipelines festgestellt wurden, haben keine Auswirkungen auf die Gasversorgung. Grund hierfür ist, dass über Nord Stream 1 ohnehin seit Anfang September kein Gas geliefert wurde und Nord Stream 2 nie in Betrieb genommen wurde.
Es liegt aktuell eine Störung der Gasversorgung vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt; die Ausrufung der Alarmstufe ist daher unumgänglich.
Was bedeutet dies für mich als Kunde?
Für unsere Kunden*innen hat die Ausrufung der Warnstufe keine direkten Folgen.
Woher bekommen die Stadtwerke Sigmaringen ihr Erdgas?
Die Stadtwerke Sigmaringen GmbH erhält das Erdgas von unserem vorgelagerten Lieferanten, der Uniper SE. Auf der anderen Seite sind wir auf den vorgelagerten Netzbetreiber, die Netze-Gesellschaft Südwest mbH, angewiesen. Sollte dieser das Erdgasvolumen reduzieren, hätte dies Auswirkungen auf unser Netz.
In Baden-Württemberg werden zwei unterirdische Erdgasspeicher (Untergrundspeicher) betrieben. Einer befindet sich in Sandhausen (Rhein-Neckar-Kreis) und der zweite ganz in unserer Nähe bei Wilhelmsdorf (Kreis Ravensburg).
Inwieweit sind Deutschland und die Stadtwerke Sigmaringen abhängig von russischem Erdgas?
Ergänzend zum vorherigen Punkt sind wir, wie die gesamte Branche, abhängig von unserem vorgelagerten Lieferanten. Des Weiteren sind regionale Energieversorger, so auch die Stadtwerke Sigmaringen, von politischen Entscheidungen abhängig.
Auf nationaler Ebene wird u.a aus Russland Erdgas bezogen.
- Über Nord Stream 1 gelangten in der Vergangenheit lediglich 20-40 % des normalen Lieferumfangs an Gas nach Deutschland. Russland hatte teilweise die Lieferung ausgesetzt. Die Gaslieferung durch Nord Stream 1 wurde von russisicher Seite nach der letzten Reparaturunterbrechung am 02.09.2022 komplett eingestellt.
- Die Inbetriebnahme der fertigen Pipeline Nord Stream 2 wurde wenige Tage vor Kriegsbeginn gestoppt.
Aufgrund der verstärkten Vorsorgemaßnahmen der vergangenen Monate ist Deutschland auf den Ausfall der russischen Lieferungen mittlerweile besser vorbereitet als noch vor einigen Monaten. Sowohl bei der Speicherbefüllung, als auch bei der Versorgung über andere Lieferwege als russische Pipelines und der Schaffung neuer Anlandekapazitäten für Flüssiggas wurden gute Fortschritte erzielt.
Neben Russland zählen vor allem die Niederlande, Belgien und Norwegen zu den wichtigsten europäischen Gasexporteuren für Deutschland. Drei Viertel der deutschen Gasimporte stammen aus den Erdgasleitungen der drei europäischen Länder Norwegen, Niederlande und Belgien.
Um die Abhängigkeit von Russland zu verringern, wird nach Alternativen gesucht. Dabei spielt die Energieversorgung durch Flüssigerdgas (LNG) eine wichtige Rolle. In Wilhelmshaven wurde am 4. Juli 2022 mit dem Bau des deutschlandweit ersten LNG-Terminal begonnen. Weitere Standorte (z.B. Brunsbüttel) sollen folgen.
Welche Maßnahmen haben die Stadtwerke Sigmaringen getroffen?
Unsere Pflicht ist die Gewährleistung der Versorgung. Deshalb wurde intern ein Krisenstab eingerichtet, welcher die aktuellen Geschehnisse genau verfolgt. Des Weiteren prüfen wir verschiedene Möglichkeiten zur Energieeinsparung. Infolge dessen haben sich die Stadtwerke Sigmaringen bereits mit den lokalen Industrieunternehmen, sozialen Einrichtungen und Behörden ausgetauscht. Auch stehen wir in Abstimmung mit der Stadt Sigmaringen. Weitere Tätigkeiten der Stadtwerke sind das Schaffen von Reserven sowie die Beschaffung von alternativen Geräten/Maschinen.
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung?
Oberste Priorität hat das Befüllen der Gasspeicher. Es wird sich um alternative Gas-Lieferungen gekümmert. Um den Gasverbrauch in der Stromerzeugung zu senken, wird die Bundesregierung zusätzliche Kohlekraftwerke aus der Bereitschaft abrufen.
Darüber hinaus werden aktuell Prüfungen zum Reservebetrieb von zwei deutschen Atomkraftwerken bis April 2023 angestellt. Diese sollen im Fall von Stromengpässen die Versorgung im Stromnetz sichern.
Was passiert bei einer Verschärfung der Versorgungslage?
Die Bundesregierung würde folglich die dritte und zugleich letzte Stufe (Notfall) im Notfallplan Gas ausrufen. In den ersten beiden Stufen sichern marktbasierte Maßnahmen der Gasversorgungsunternehmen die Versorgung, etwa durch den Rückgriff auf Speicher oder den Bezug von Erdgas aus alternativen Lieferquellen. Hinzu kommen ein Wechsel auf andere Energieträger oder vertraglich geregelte Abschaltvereinbarungen mit der Industrie. Dabei erfolgt stets eine enge Abstimmung der Unternehmen der Gasbranche mit Bundebehörden und Bundeswirtschaftsministerium.
In der Notfallstufe würde die Bundesnetzagentur die Koordination übernehmen und würde in einer solchen Notfallsituationen Zwangsmaßnahmen anordnen, zum Beispiel die Leistungsreduzierung bzw. Abschaltung von nicht-systemrelevanten Gaskraftwerken oder Industriekunden, um sicherzustellen, dass auch im Notfall Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und alle Privatkunden weiter mit Gas beliefert werden.
Energieart: Erdgas & Wärme
Umlagen
Gasbeschaffungsumlage: Am 30.09. wurde die geplante Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 Cent/kWh (netto) gekippt, welche eigentlich zum 01.10.2022 hätte eingeführt werden sollen. Diese Umlage wird keine Gaskundin/kein Gaskunde zahlen müssen.
Gasspeicherumlage und Bilanzierungsumlage: Die Gasspeicherumlage beträgt 0,059 ct/kWh (netto) und die Bilanzierungsumlage beläuft sich auf 0,57 ct/kWh (netto). Beide Umlagen bleiben bestehen.
Anmerkung: Die Stadtwerke Sigmaringen profitieren nicht von den Umlagen. Diese sind vom Staat bestimmte Bestandteile des Bruttopreises und werden von uns exakt in der Höhe weitergegeben, wie wir sie auch abführen müssen. Wir erzielen dadurch keinen Vorteil.
Mehrwertsteuer
Diese sinkt für Erdgas und Wärme vorübergehend auf 7 %. Laut Bundesregierung soll diese Absenkung bis voraussichtlich März 2024 gelten.
Soforthilfe Erdgas/Wärme
Bei der Energieart Gas wird der Novemberabschlag, welcher am 01.12.2022 fällig ist, weiterhin abgebucht.
Dahingegen findet am 01.01.2023 keine Abbuchung des Dezemberabschlags statt. (Staatliche Dezember-Hilfe)
Die Hilfen erhalten
- alle Haushaltskunden-Kunden (sog. SLP-Kunden)
- Kunden bis zu einem Jahresverbrauch von 1.5 Mio. kWh (exklusive etwaiger Ausnahmefälle)
- Kunden der Wohnungswirtschaft, die Gas im Kontext der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergesellschaft beziehen
- zugelassene Pflege-, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissen-schafts- und Forschungsbereichs oder Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft
- Einrichtungen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder andere Leistungsanbieter / Leistungserbringer der Eingliederungs-hilfe
Bei Wärme-Kunden gelten Regelungen analog zu denen für Erdgas-Kunden.
Berechnung der Soforthilfe für Gas: Bei SLP-Kunden wird die Entlastung auf Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den die Stadtwerke für die Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert haben, sowie des Gaspreises (Arbeitspreis) vom Dezember 2022 errechnet. Zusätzlich wird der Grundpreis für den Monat Dezember erlassen.
Bei leistungsgemessenen Kunden (RLM-Kunden = gr. Unternehmen und die Industrie) wird statt des prognostizierten Jahresverbrauchs der reale Verbrauch von November 2021 bis einschließlich Oktober 2022 als Basis genommen, da hier die Verbrauchsdaten bereits vorliegen.
Berechnung der Soforthilfe für Wärme: Hier erfolgt die Entlastung für den Dezember durch eine pauschale Zahlung, die sich an der Höhe des im September gezahlten Abschlags zuzüglich eines Anpassungsfaktors von 20 % bemisst.
Was muss ich als Verbraucher tun, um die Soforthilfe zu erhalten?
Die Verbraucher, die Anspruch auf die Soforthilfe Gas und Wärme haben, müssen nichts tun. Die Stadtwerke werden die Soforthilfe spätestens bei der Jahresabrechnung berücksichtigen.
Ausnahme: Die sogenannten RLM-Kunden (= gr. Unternehmen und die Industrie) müssen bis 31.12.2022 in Textform den Stadtwerken mitteilen, dass die Voraussetzungen zur Berechtigung für die Soforthilfe vorliegen.
Datenübermittlung zum Erhalt der Entlastung
Damit wir die Entlastung erfolgreich umsetzen können, sind wir laut Gesetz verpflichtet, Daten unserer Kunden an einen Beauftragten (PwC) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz weiterzugeben.
Folgende Kunden-Daten müssen wir weitergeben:
- E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
- Postanschrift
- Abschlagszahlung für September
- Liefermenge des Jahres 2021 oder des letzten Abrechnungszeitraums
Wieso erhöhen die Stadtwerke Sigmaringen die Preise zum 01.11.2022?
Hierzu sind folgende Gründe zu nennen:
- Seit geraumer Zeit verzeichnet man an den Energiemärkten einen Anstieg der Gaspreise
- Der Krieg in der Ukraine und die damit verbundene Unsicherheit der Marktteilnehmer sind weitreichende Ursachen dieser Entwicklung
- Die Reduzierung der Gaslieferung aus Russland sorgt für eine Verschärfung der Situation
Folge: ein enormer Anstieg der Beschaffungskosten.
Weitere Gründe: Die Maßnahmen der Bundesregierung, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Diese sollen entsprechend der gesetzlichen Neuregelungen und Verordnungen durch neue Umlagen finanziert werden
Fazit: Diese Faktoren führen zu sehr hohen Mehrkosten und schlussendlich zur Preisanpassung, wobei die extrem hohen Beschaffungskosten der Hauptgrund dafür sind.
Wie kann ich meinen monatlichen Abschlag anpassen?
Unsere Kunden*innen können unterjährig den monatlich anfallenden Abschlag nach Ihrem Wunsch anpassen lassen. Dazu stehen Ihnen nachfolgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Alternativ: Per E-Mail mit Ihrer Kundennummer und dem gewünschten zukünftigen Monatsabschlag oder rufen Sie uns unter 0800 92770-333 an.
Energieart: Strom
Mehrwertsteuer
Der Mehrwertsteuersatz für Wasser (7 %) und Strom (19 %) bleibt unverändert.
Wieso erhöhen die Stadtwerke Sigmaringen die Preise zum 01.01.2023?
Die Strompreisanpassung lässt sich auf die ausbleibenden russischen Gaslieferungen zurückführen. Dadurch steigt der Gaspreis enorm an, was wiederum zu einer exorbitanten Erhöhung der Strombeschaffungskosten für die Stadtwerke Sigmaringen führt.
Der Strompreis an der Börse richtet sich nach der teuersten Produktionsart, und diese ist Strom aus Gaskraftwerken.
Hinweis: Eine Stellungnahme der Stadtwerke Sigmaringen zur Strompreisanpassung lesen Sie hier.
Tipps zum Energiesparen
Welchen Beitrag kann ich als einzelne Person leisten?
Die bevorstehenden Aufgaben können nur gemeinsam bewältigt werden. Deshalb kann jeder Einzelne seinen Teil zum Energiesparen beitragen. Schlussendlich soll Deutschland beim Energiebezug unabhängiger werden.
Beispiele hierfür sind:
- Senkung der Raumtemperatur (1 °C senken spart 6 % des Verbrauchs)
- Minimierung des Warmwassergebrauch (z.B. kurz Duschen anstatt Baden)
- Korrekte Einstellung der Heizungsanlage mit einer Nachtabsenkung
- Reduzierung des Stromverbrauchs durch den Ersatz von Glüh- oder Halogenlampen durch effiziente LED
- Verzicht auf die sogenannte Stand-By-Funktion und die Geräte am Schalter oder mittels Steckdosenleiste komplett ausschalten