Photovoltaik
Richtlinien für die Errichtung und Anmeldung von Erzeugungsanlagen
Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
Es ist darauf zu achten, dass PV-Anlagen ab dem 01.11.2018 nach der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 - Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz zu errichten sind.
Alle anderen Erzeugungsanlagen (außer PV-Anlagen) können nach der bisherigen VdEW Richtlinie - Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (Übergangsfrist bis zum 26.04.2019) weiterhin errichtet werden.
Formulare zum Anschluss einer Erzeugeranlage
Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder aus und schicken Sie das Formular per Post an die Stadtwerke Sigmaringen oder digital an die Adresse: technik@stadtwerke-sigmaringen.de.
Liste der Formulare
- 1 - Checkliste notwendiger Unterlagen für die Anmeldung pdf 0.2MB
- 2 - Anfrage zum Anschluss einer Erzeugungsanlage pdf 53.3KB
- 3 - Anmeldeformular VDEW pdf 1.2MB
- 4 - Messkonzept 1 - 6 pdf 0.4MB
- 5 - Messkonzept 7 - 11 & 40 pdf 0.6MB
- 6 - Messkonzept 13 bis 17 pdf 0.5MB
- 7 - Formular E
- 8 - Einbaubestätigung Einspeisemanagement pdf 0.2MB
- 9 - Inbetriebnahme Inbetriebsetzung pdf 0.5MB
Bestellung Steuergeräte Einspeisemanagement
- Bestellung Steuergerät für PV Anlagen größer 100KW pdf 0.1MB
- Bestellung Steuergerät für PV Anlagen > 30KW bis <=100KW pdf 0.1MB
- Bestellung Steuergerät für PV Anlagen <= 30KW pdf 0.1MB
Bei Fragen hilft Ihnen unser Technisches Büro unter der Rufnummer 07571 - 92770 222 gerne weiter.
Formulare zum Anschluss einer Speicheranlage
Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder aus und schicken Sie das Formular per Post an die Stadtwerke Sigmaringen oder digital an die Adresse: technik@stadtwerke-sigmaringen.de.
- Messkonzept MK3 bis MK40 pdf 1.2MB
- Datenblatt für Speichersystem pdf 46.9KB
Photovoltaik-Einspeisung - Information zur Vergütung
Vergütung
Für die Stromeinspeisung aus Ihrer Photovoltaikanlage erhalten Sie einen monatlichen Abschlag, der sich aus der Einspeisungsmenge des Vorjahres errechnet. Der Abschlag wird in den Monaten März bis Januar jeweils zum 15. des Folgemonats ausbezahlt.
Am Jahresende werden die Zählerstände der Photovoltaikanlagen abgelesen und eine Schlussrechnung erstellt. Mit der Schlussrechnung wird gleichzeitig der neue Abschlagsbetrag bekannt gegeben.
Bei Neuanlagen errechnet sich der Abschlagsbetrag aus den Verbrauchswerten von vergleichbaren Anlagen.
Für die Vergütung ist die Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister notwedig. Zum Marktstammdatenregister
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Netzbüro unter der Rufnummer 07571 - 92770 133.