Seit 2015 werden Treibhausgasminderungsquoten den Mineralölunternehmen zur CO2 Einsparung vorgeschrieben. Ziel dabei ist es den CO2-Ausstoß im Verkehrssektor zu senken und die Klimaziele zu erreichen.
Ab dem Jahr 2022 können auch private und gewerbliche Elektroautobesitzer die eingesparten CO2-Emissionen ihres Elektrofahrzeuges an eine Mineralölgesellschaft über einen Zwischenhändler verkaufen, denn diese sind verpflichtet ihre Emissionen zu reduzieren. Damit sollen die Unternehmen die Möglichkeit bekommen ihre Emissionen zu kompensieren und es wird sichergestellt, dass fossile Kraftstoffe allmählich teurer werden und gleichzeitig die Umweltfreundlichkeit der Elektromobilität gefördert wird.
Bei der Beantragung der THG-Quote für ein Elektrofahrzeug ist es nicht relevant wie viel geladen wurde oder wie viele Kilometer im Jahr gefahren wurde. Als Nachweis wird lediglich der Fahrzeugschein Teil 1 benötigt.
Die Höhe der THG-Quote ist dabei vom Markt abhängig. Die wesentlichen Einflussfaktoren ist die aktuelle Nachfrage der Mineralölfirmen, zukünftig werden die politischen Grenzwerte die Preise beeinflussen und deren Strafzahlungen bei Nichteinhaltung.
Die neue Regelung der Quoten ist gesetzlich bis 2030 vorgesehen. Dabei fördert diese Vorgabe die Elektromobilität auf zwei Arten. Zum einen durch den jährlichen Zuschuss für die Elektroautos und zum anderen sollen fossile Treibstoffe teurer werden.