Mit in Kraft treten des abgeänderten Infektionsschutzgesetzes gelten für den Stadtbusverkehr neue Regelungen.
Fahrgäste sind, sofern keine Ausnahmeregelung greift, zum Tragen einer FFP-2-Maske verpflichtet. Ausdrücklich sei erwähnt, dass eine medizinische OP-Maske nicht mehr gestattet ist und Fahrgästen mit einer solchen Maske deshalb die Beförderung verwehrt wird.
Eine solche Maske darf im Stadtbus nur noch vom Kontroll- bzw. Servicepersonal getragen werden, wenn diese Kontakt zu den Fahrgästen haben. Das Fahrpersonal ist hiervon ausgenommen.
Die Stadtwerke Sigmaringen danken für Ihr Verständnis.
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