CI Muster

Einzuhaltende Hygienemaßnahmen im Stadtbus und an den Haltestellen

Frau mit Atemschutzmaske im Bus
(vom 12.05.2020)

Sigmaringen - Die Stadtwerke Sigmaringen weisen darauf hin, dass wie bereits angekündigt eine Maskenpflicht im Stadtbus sowie an den Haltestellen besteht. Dies wurde von der Landesregierung Baden-Württemberg erlassen und ist seit dem 27.04.2020 Vorschrift.

Wir möchten nochmals deutlich machen, dass dieser Pflicht nachzugehen ist sowie die bereits bestehenden Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln weiterhin gelten.

Vom Tragen eines medizinischen Mundschutz kann abgesehen werden, es genügt ein Schal, ein Tuch, eine selbstgemachte oder gekaufte Stoffmaske.

Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren sowie für Personen, für welche aufgrund medizinischer oder sonstiger zwingender Gründe, das Tragen nicht einzuhalten ist.

Des Weiteren ist zu beachten, dass sogenannte Freizeitfahrten im Stadtbus untersagt sind. Der Stadtbus als Verkehrsmittel darf nicht zum freizeitlichen Vergnügen und stundenlangem Verweilen genutzt werden.

Durch befolgen dieser Pflichten und Maßnahmen schützen Sie nicht nur sich, sondern auch Ihre Mitmenschen.

Die Stadtwerke Sigmaringen bitten um Beachtung.

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