Aufgrund der konstant niedrigen Inzidenzwerte für den Landkreis Sigmaringen entfällt ab Donnerstag, den 10.06.2021 die Überprüfung des Nachweises der sogenannten 3-G-Regel. Somit kann der Zutritt zum Freibad ohne negativen Test, Impf- bzw. Genesenennachweis gewährt werden.