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Unseriöse Anbieter geben sich als Stadtwerkemitarbeiter aus

Warnhinweis Schild
(vom 04.05.2020)

Vorsicht beim Umgang mit persönlichen Daten

Sigmaringen – Die Stadtwerke Sigmaringen warnen vor Vermittlern, die sich als Mitarbeiter der Stadtwerke ausgeben. Auf vielfältige Weise versuchen diese, Lieferverträge für fremde Anbieter abzuschließen.

„Die Maschen sind ganz unterschiedlich: Einmal heißt es, man könne mit dem neuen Abschluss deutlich Geld sparen. Oder es stünde eine Preiserhöhung an und möchte dies nach Abgleich der Daten kundtun. Wie auch immer der Vorwand aussieht, den unseriösen Anbietern geht es darum, an persönliche Daten zu gelangen. Damit kann der alte Vertrag gekündigt und ein neuer bei einem anderen Anbieter abgeschlossen werden, oft ganz ohne Kenntnis oder Absichtserklärung der Betroffenen“, so Manfred Henselmann, Vertriebsleiter der Stadtwerke Sigmaringen.

Diese neuen Verträge sind häufig mit deutlich schlechteren Konditionen und langen Laufzeiten verbunden. Daher raten die Stadtwerke zu erhöhter Aufmerksamkeit, sollten Kunden diesbezüglich unaufgefordert angesprochen werden. Auch sollte man wissen, dass die Stadtwerke Sigmaringen keine unerwünschten Haustürgeschäfte oder Telefonwerbung machen. Letzteres ist sogar gesetzlich untersagt.

„Wenn wir in Kontakt mit unseren Kunden treten, fragen wir keine persönlichen Daten ab. Bei Änderungen der Preise und Modalitäten sind wir verpflichtet, unsere Kunden mit einem Vorlauf von sechs Wochen schriftlich zu informieren. Und sollten wir mal vor der Tür stehen, können sich unsere Mitarbeiter immer ausweisen“, so Henselmann weiter.
Ganz wichtig ist es also im Falle eines ähnlichen Anrufs oder Besuchs, Vorsicht walten zu lassen. Man sollte nicht voreilig persönliche Daten preisgeben, nach Möglichkeit Name, Telefonnummer und Adresse des Gegenübers in Erfahrung bringen und sich vergewissern, dass man nicht übereilt einer Änderung des Vertrags zustimmt.

Bei allen Fragen hierzu helfen die Mitarbeiter im Servicecenter unter der Telefonnummer 07571-106 333 gerne weiter. Auch wenn jemand unfreiwillig einen neuen Vertrag abgeschlossen hat. In diesem Fall kann man von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen und damit vom Vertragsabschluss zurücktreten.

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